Wer im Dunkel lebt und wem kein Licht leuchtet, der vertraue auf den Namen des Herrn und verlasse sich auf seinen Gott.
Jesaja 50,10 (E)
Die Ordnung unserer Kirche sieht die Aufgaben eines Vorstands in der Planung und Durchführung der kirchlichen Arbeit in den Bereichen Aufbauen, Helfen, Bezeugen.
Diese Aufgabenbereiche umfassen
im Bereich Aufbauen:
- christliche Erziehung und Bildung, Mitgliederpflege, Gottesdienst und geistliches Leben sowie christliche Haushalterschaft;
im Bereich Helfen:
- diakonische Aufgaben, gesellschaftspolitische Fragen, ökumenische Angelegenheiten und Fragen zu Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung;
im Bereich Bezeugen:
- Evangelisation, geistliches Wachstum, Öffentlichkeitsarbeit, Dienst der Laienprediger/innen und das Zeugnis christlicher Erfahrung.
Die Mitglieder des Vorstands brauchen eine gute Motivation und ein hohes Verantwortungsbewusstsein und auch die Bereitschaft zum zeitlichen Einsatz.
Der Vorstand hat nur eine geringe Zahl von Pflichtmitgliedern. Darüber hinaus bestimmt der Bezirk die Größe des Vorstands.
Unser Bezirk hat sich dafür entschieden, zwei Gemeindevorstände einzusetzen: einen für die Gemeinden Walthersdorf und Schlettau und einen für die Gemeinde Crottendorf.